Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Andreas Söntgerath (im Folgenden: Auftragnehmer) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(2) Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(3) Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Aufheben des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

2. Vertrag und Projektauftrag

(1) Grundlage der Geschäftsbeziehungen sind der jeweilige Agenturvertrag, Projektauftrag und entsprechende Auftragsbestätigungen, in denen die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Ergänzend gelten die vorliegenden AGB.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 

3. Leistungen, Honorare und Reisekosten

(1) Grundlage der Abrechnung ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers. Der Honoraranspruch des Auftragnehmers entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen.

(2) Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers.

(3) Alle vom Auftragnehmer verauslagten Fremdkosten und Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern absehbar ist, dass die tatsächlichen Kosten die angebotenen um mehr als 20 Prozent übersteigen, weist der Auftragnehmer den Kunden vorab auf die höheren Kosten hin.

(4) Fremdkosten bei PR-Maßnahmen (z.B. Saalmieten, Bewirtungskosten, Fotografenhonorare, Kosten für Ausschnittdienste, Druck- und Versandkosten, Layout-, Satz- und Reprokosten, Raumausstattung von Veranstaltungen) werden unter Aufschlag einer Handlingcharge von 15 Prozent weiterberechnet. Die Handlingcharge entspricht kaufmännischer Übung gemäß § 354 HGB.

(5) Bei Beauftragung von Freiberuflern, die der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen (z.B. Texter, Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Künstler), wird die gesetzlich festgesetzte Künstlersozialabgabe in der jeweils aktuell geltenden Höhe an den Kunden weiterbelastet.

(6) Für alle Außer-Haus-Tätigkeiten gelten folgende Reisekostensätze:

  • Anfahrtspauschale (bis 50 Fahrtkilometer): EUR 75,00
  • Ab mehr als 50 Fahrtkilometer: EUR 1,30 je Fahrtkilometer
  • Bahnkosten: pauschal auf Basis eines DB-Tickets der 2. Klasse; alternativ kann der Kunde das Ticket direkt buchen und dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen
  • Übernachtungspauschale Inland (inkl. Spesen): EUR 120,00 je Übernachtung
  • Reisezeit: 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes

(7) Fahrtkilometer werden vom Wohnort des eingesetzten Mitarbeiters zum Ort der Leistungserbringung berechnet. Ein Anspruch auf den Einsatz von Mitarbeitern aus der nächstgelegenen Lokation besteht nicht; die Auswahl erfolgt nach Befähigung.

 

4. Rücktritt/Kündigung/Stornierung oder Ändern von Aufträgen

(1) Im Falle des Rücktritts, der Kündigung oder bei Änderungen von projektbezogenen Aufträgen hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Leistungen und Fremdkosten in nachgewiesener Höhe. Mehrkosten durch Änderung ordnungsgemäß erteilter, nicht mangelhaft ausgeführter Aufträge trägt der Kunde.

(2) Beide Parteien sind berechtigt, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Aufträge des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen;
  • ein Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Rücktritt und außerordentliche Kündigung bedürfen der Schriftform.

4.1  Kündigung laufender Dienstleistungsverträge (Dauerschuldverhältnisse)

(1) Anwendungsbereich: Dieser Paragraph gilt für alle Dauerschuldverhältnisse und laufenden Dienstleistungsverträge, bei denen der Auftragnehmer nicht projektbezogen, sondern auf fortlaufender Basis Leistungen erbringt. Hierzu zählen insbesondere strategische Kommunikationsberatung, PR-Betreuung auf Retainer-Basis, laufende Redaktionsleistungen sowie sonstige nicht projektgebundene Agenturleistungen. Für projektbezogene Einzelaufträge gilt ausschließlich § 4.

(2) Ordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien können einen laufenden Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform; eine Kündigung per E-Mail mit Empfangsbestätigung genügt diesem Erfordernis.

(3) Fortlaufende Vergütungspflicht: Bis zum wirksamen Ablauf der Kündigungsfrist bleibt die vereinbarte monatliche Vergütung in voller Höhe geschuldet, unabhängig davon, ob der Kunde im Kündigungszeitraum Leistungen abruft.

(4) Mindestvertragslaufzeit: Ist im Agenturvertrag oder Projektauftrag eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit erklärt werden. Die dreimonatige Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Ende der Mindestlaufzeit zu laufen.

(5) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB und § 4 Abs. 2 dieser AGB bleibt unberührt.

 

5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer, dessen Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht erstreckt sich auf den Kunden sowie seine Geschäftsverbindungen.

(2) Von der Verschwiegenheitspflicht kann nur der Kunde selbst durch schriftliche Erklärung entbinden.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

 

6. Nutzungsrecht

Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das exklusive, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des Vertrags entwickelten Ideen, Vorschlägen und Umsetzungen, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

 

7. Freigabe der Leistung

(1) Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde prüft insbesondere die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen.

(2) Eine externe rechtliche Prüfung veranlasst der Auftragnehmer nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die Kosten trägt der Kunde.

 

8. Termine und Verzug

(1) Soweit der Auftragnehmer vereinbarte Termine nicht einhält, darf der Kunde gesetzliche Rechte erst geltend machen, nachdem er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Frist beginnt mit Zugang des Mahnschreibens.

(2) Schadensersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers sowie seiner eingesetzten Mitarbeiter und Vertragspartner.

(3) Für unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt), insbesondere den Ausfall von Telekommunikationsdiensten, Reiseverbindungen und Logistikdiensten, wird nicht gehaftet.

 

9. Zahlung und Verzugszinsen

(1) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

(2) Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Das Recht, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(3) Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(4) Der Kunde kann gegen Rechnungsforderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

10. Gewährleistung und Schadensersatz

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nachbesserung zu.

(2) Der Auftragnehmer haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt gleichermaßen für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(3) Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind:

  • Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist;
  • Schadensersatz bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

11. Haftung bei Inanspruchnahme des Kunden oder vom Auftragnehmer durch Dritte

(1) Für die Einhaltung der kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei gemeinsam entwickelten Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Der Kunde gibt eine Maßnahme erst frei, wenn er sich von deren wettbewerbsrechtlicher Unbedenklichkeit überzeugt hat oder bereit ist, das Risiko selbst zu tragen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie Schadensersatzforderungen Dritter, die auf Grund freigegebener Maßnahmen entstehen.

(3) Wird der Auftragnehmer wegen eines kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlichen Verstoßes von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei und ersetzt alle finanziellen und sonstigen Nachteile.

 

12. Abwerbeverbot

(1) Beide Vertragspartner verpflichten sich, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeendigung weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben oder im eigenen Betrieb zu beschäftigen.

(2) Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor der Beschäftigung erteilt hat.

(3) Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters (bezogen auf dessen Vergütung beim abgebenden Vertragspartner im letzten Monat vor dem Verstoß), mindestens jedoch EUR 15.000,00, fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe entfällt, wenn der einstellende Vertragspartner nachweislich keine Kenntnis von der bestehenden Beschäftigung hatte.

 

13. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Auftragnehmer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

15. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel, § 306 BGB). Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gilt als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.

Stand: Juni 2025

 

Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Vertragspartner auf Basis dieser AGB werden.